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Die Bargteheider Grünen sind sehr für sozialen Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück am Maisfeld und stimmen einem „Modell kommunaler Wohnungsbau“ und einer dafür notwendigen Änderung des B-Plans 16a zu.
Eine Frage drängt sich allerdings auf: Warum wurde der Sachverstand der Verwaltung nicht vom Beginn der Verhandlungen an genutzt und die Verwaltung offenbar auch nicht frühzeitig informiert?
Inwieweit wird das von der Stadtvertretung am 25.03.2021 einstimmig beschlossene, noch in Arbeit befindliche Konzept zum Wohnungsbau durch die Stadtwerke überhaupt zum Tragen kommen?
Zum vorliegenden indikativen Angebot eines Bauunternehmens einige Anmerkungen, besonders im Hinblick auf die vom Bund verschärften Anforderungen an den Klimaschutz:
In welchem Umfang ist beim kommunalen Bauprojekt am Maisfeld Klimaneutralität mitgeplant?
Ist die Kommune bereit, mit Blick auf die Zielvorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes vom Mai 2021, auch geringfügige Mehrkosten zu akzeptieren? (evtl. nicht nötig, weil Förderung für Gebäudesektor massiv aufgestockt wird). Die Stadt als Vorbild. Bargteheide baut eine Ökosiedlung auf für seine finanziell schwächsten Bürger*innen.
Welche Punkte könnten in das indikative Angebot noch aufgenommen werden, ohne dass die Wirtschaftlichkeit leidet?
Effizienzhaus 55 ist ok, wie sieht die Wärmeversorgung aus? Wärmenetz, Niedrigtemperatur 45o ?
PV-Anlagen auf den Dächern – ist Mieterstrom geplant?
Anlage von Gründächern? Spart CO2 beim Heizen, kühlt bei Hitze, nimmt Regenwasser auf, stärkt Biodiversität; statt Klinkeriemchen (Deko?) an den Fassaden.
Bleiben der Knick und die Hecke im Umfang des bisherigen B-Plans erhalten?
Nicht eingerechnet sind die Kosten der Stadt für die Erschließung des Baugrundstücks. Summe?
In der Kalkulation ist ein Baukostenzuschuss von 500 Euro/m2 Wohnfläche eingerechnet. Sollte sich die staatliche Förderung erhöhen, was gut möglich ist, kommt das Plus dann der Stadt zugute?
Sind die Wohnungs-Grundrisse flexibel? So dass z.B. eine große Wohnung bei veränderten Lebensverhältnissen in zwei kleine Wohnungen unterteilt werden kann.
Wo sind die für Wohnungen vorgeschriebenen Abstellräume angedacht?
Eine gute Anbindung an den ÖPNV muss gewährleistet werden (nur 36 Stellplätze für 48 WE; Bewohner*innen brauchen ein attraktives Mobilitätsangebot).
Es besteht in der Grünen Fraktion die Sorge, dass bei 100% sozialem Wohnungsbau am Rande Bargteheides ein kleiner „Osdorfer Born“ entstehen könnte. Sozial verträglicher wäre ein Mix aus Sozialwohnungen, freien Mietwohnungen und evtl. Eigentumswohnungen.
Zum Aufwuchs von Sozialwohnungen in Bargteheide wäre ein grundsätzlicher Beschluss der Kommunalpolitik wünschenswert, dass bei künftigen Bauvorhaben im öffentlichen und privaten Bereich ab 12 WE mindestens ein Drittel sozial geförderte Wohnungen gebaut werden müssen.
Wir verweisen gerne nochmal auf das „Grüne Positionspapier zur Bauwende in Bargteheide“, das vor einigen Wochen allen Fraktionen über deren Vorsitzende zugegangen ist. Es gab die Verabredung, dass darüber gemeinsam mit dem Papier der SPD zum Wohnungsbau in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses diskutiert werden sollte. Bislang steht das Thema nicht auf der Tagesordnung.
Ruth Kastner
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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