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Warum wurden die Roteichen gefällt?

An der Alten Landstraße/Ecke Jersbeker Straße sind in den vergangen Tagen auf einem Privatgrundstück neun große Roteichen gefällt worden. Damit verschwindet wieder ein Stück Grün aus der Stadt. Das ist nicht nur optisch, sondern im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz in Bargteheide ein erheblicher negativer Eingriff. Wir Grüne beklagen das immer wieder. Aber in diesem Fall gibt es fachliche Gründe für die Fällung und es wird umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen geben.

Die Stadt hatte im Vorwege einen Baumgutachter beauftragt, der folgende Expertise zu den Bäumen abgab: Die Roteiche ist eigentlich ein Großbaum, der sich in der Natur frei entfalten muss. An der Alten Landstraße fanden die Bäume dagegen nur sehr beengte Standraumbedingungen vor. Sie standen zu dicht am Gebäude, hatten viel zu wenig Wurzelfläche – nur ein Zehntel dessen, was sie bräuchten. In den vergangenen Jahren wurden die Bäume mehrfach gekappt, die meisten besaßen nur noch eine halbe Krone, es gab abgestorbene Kappstellen. Die Bäume waren insgesamt von wenig wüchsiger Vitalität. Zudem waren die Pflanzscheiben viel zu klein, was dazu führte, dass der Plattenbelag auf dem Gehweg angehoben wurde. Aus fachlicher Sicht sollten daher die Roteichen im Zuge der geplanten Baumaßnahme gefällt werden.

Wir Grüne haben großen Wert darauf gelegt, dass es Neuanpflanzungen an derselben Stelle geben muss und dass noch weitere Ausgleichsmaßnahmen dazukommen. So müssen nach Ende der Baumaßnahmen mehr als zehn Bäume gepflanzt werden. „Als Ersatz am Standort sollte eine säulenförmige Baumart als Hochstamm wie die Hainbuche gewählt werden“, empfiehlt das Baumgutachten. Zudem wird ein Teil der jetzt zupflasterten Parkplätze entsiegelt und - das haben wir Grüne eingefordert - der Investor muss auf einem der beiden neuen Gebäude ein Gründach anlegen.

Unterm Strich und mit Blick in die Zukunft gibt es hier einen für uns Grüne schmerzlichen aber akzeptablen Eingriff, der ausgeglichen wird und vor allem ermöglicht, dass innerstädtisch mehr Wohnraum geschaffen wird, 20 Prozent davon sozial gefördert als Aufstockung auf dem vorhandenen Gebäude (KiK).

 



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