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Aktuelles aus der Kommunalpolitik 4-2018

Eine Entscheidung gegen den Klimaschutz

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie am 23.05.2018 wurde der gemeinsame Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen und WfB, die vorhandene Erdgastankstelle in Bargteheide auf dem Gelände der AVIA durch die Stadt zu übernehmen, mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt und damit eine Entscheidung gegen den Klimaschutz gefällt. Diese Entscheidung wurde auch von den zahlreich anwesenden Bürgerinnen und Bürgern mit Bedauern und Unverständnis aufgenommen.

Im Sinne der öffentlichen Daseinsfürsorge und zur Unterstützung der Klimaschutzbemühungen der Stadt Bargteheide ist eine CNG-Erdgastankstelle dagegen dringend geboten. CNG ist sauber und die ideale Brückentechnologie für die Übergangszeit ins Zeitalter der Batterie-Autos sowie für die Vermeidung von Fahrverboten. Große Automobilhersteller wie VW und Fiat versuchen bereits massiv den Absatz von Erdgasautos zu erhöhen, auch um die Emissionsgrenzwerte für ihre Flotten einhalten zu können. Die von CDU und SPD vorgebrachten Einwände sind für die Grünen keine Argumente für eine Ablehnung.

Zur Begründung der Unwirtschaftlichkeit einer Erdgastankstelle führen CDU und SPD veraltete Statistiken zu Nutzungszahlen an und vergessen zu erwähnen, dass durch die im Februar 2017 durch das Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Steuernachlässe für CNG-Fahrzeuge bis 2026 die Zulassungszahlen sprunghaft angestiegen sind, von durchschnittlich 180 Fahrzeugen monatlich in 2017 auf über 1100 im April 2018, das sind bereits mehr als ein Drittel der Zulassungen von E-Fahrzeugen. (Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Statistik Zulassungszahlen)

Über die Rechtmäßigkeit der Übernahme der Erdgastankstelle durch die Stadt besteht zwar noch keine Rechtssicherheit, Gutachter und Kommunalaufsicht haben hier unterschiedliche Auffassungen. (betroffene Paragrafen der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein: §101 Wirtschaftliche Unternehmen, §101a Energiewirtschaftliche Betätigung)

Aber diese rechtlichen Bedenken wurden durch eine Modifizierung des Antrags zur Übernahme der Zapfsäule unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht angemessen berücksichtigt, so dass eine Ablehnung unter dieser Voraussetzung unverständlich ist.

Das Thema Erdgastankstelle bleibt für die Grünen auf der Tagesordnung.

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