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Die Zukunft des Bauens in Bargteheide

Die Zukunft des Bauens in Bargteheide

Grünes Positionspapier zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor

Bargteheides Bauleitplanung und Wohnungswirtschaft steht vor großen Veränderungen, denn bis zum Jahr 2045 müssen Gebäude und Wohnquartiere klimaneutral sein. So legt es das Bundes-Klimaschutzgesetz (2021) fest. Die Vorgaben für den Gebäudesektor sind radikal und werden vom Bund mit Milliarden Euro Fördermitteln hinterlegt, um die Umsetzung zu ermöglichen. Denn der Gebäudesektor ist in Deutschland für rund 40 Prozent der emittierten Treibhausgase verantwortlich, der Baubereich somit einer der größten Klimasünder überhaupt.

Die Bargteheider Stadtvertretung hat kürzlich beschlossen, dass die Stadtwerke bzw. die Stadt Bargteheide künftig im Geschäftsfeld Wohnungswirtschaft aktiv werden sollen. Dies bietet die Chance, dass die Stadt bestimmen kann, nach welchen Kriterien künftig Wohnraum gebaut wird, der bezahlbar ist aber auch klimagerecht erstellt wird. So beispielsweise beim Vorhaben Am Maisfeld, wo öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden sollen.

Um in Bargteheide eine Diskussion über baupolitische Grundsätze anzustoßen, haben die Grünen ihre Vorstellungen zu Papier gebracht, wie die Stadt den Anforderungen an den Klimaschutz gerecht wird und Flächen und Ressourcen schont.

So sollte die Stadt bei eigenen Gebäuden und Bauvorhaben ein Vorbild sein und sich an der Schleswig-Holsteinischen „Klimaschutzstrategie der Landesverwaltung für Bauen und Bewirtschaftung“ orientieren. Die sieht bei landeseigenen Liegenschaften vor: Neubauten vorwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen, zehn Prozent Flächeneinsparung, Ausstieg aus fossiler Energieversorgung, klimaneutraler Gebäudebetrieb, CO2-Kostenberechnung (Lebenszykluskosten).

Für private Investoren in Bargteheide müssen von Politik, Verwaltung und Sachverständigen wirtschaftlich vertretbare baupolitische Grundsätze noch erarbeitet werden, die den Klimaschutzzielen und dem „Klima Aktionsplan“ Bargteheides (2019) gerecht werden. Das Baugesetzbuch (§§ 1, 9, 11) bietet dazu reichlich Möglichkeiten. Einen Antrag zur Erarbeitung von Richtlinien zur nachhaltigen Bauleitplanung hat die Grüne Fraktion gerade zur Sitzung der Stadtvertretung am 11. November eingebracht.

Das Positionspapier der Grünen stellt 17 Punkte zur Diskussion.

Für jedes Gebäude soll es künftig eine CO2 -Kostenrechnung über den gesamten Lebenszyklus geben (Betrachtungszeitraum 50 Jahre). Dazu wird nicht nur die Betriebsenergie sondern auch die sogenannte „graue Energie“ berechnet. Allein in den Baustoffen stecken viel Energie und CO2 -Emissionen, die bei der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, beim Transport, z.B. von Stahl und Beton, freigesetzt werden. Oftmals hat die Sanierung (Umbau, Verschönerung) eines bestehenden Gebäudes eine bessere Ökobilanz als sein Abriss mit anschließendem Neubau. Dann sollte Sanierung vor Neubau gehen.

Für klimaneutrale Neubauten sollte gelten: Verwendung nachhaltiger Baumaterialien, Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, so wenig Flächenverbrauch wie möglich, verpflichtende Grünpläne bei Innenentwicklung; Einbeziehung der Mobilität in die Stadt- und Bauleitplanung mit ÖPNV, Rad- und Fußverkehr; sorgsamer Umgang mit Trink- und Regenwasser.

Vor allem aber braucht es für eine Gelingen der Bauwende offensive Information und Beratung der Bauherr*innen seitens der Stadt. Über Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, bestehende Förderprogramme. Und es braucht Offenheit für neue Wege (Experimente wagen!) sowie die Bereitschaft, von anderen Kommunen und Expert*innen zu lernen. Es gibt so viele gute Beispiele.

Ruth Kastner



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