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Radfahrer-Schutzstreifen: Fragen und Antworten 

Die Anbringung von Schutzstreifen für Radfahrer auf verschiedenen Straßen in Bargteheide hat bei vielen Radlerinnen und Radlern zu Verunsicherung geführt. Neben Information von Verwaltung und ADFC zu diesem Thema möchten wir hier einige Antworten zu häufig gestellten Fragen geben:

Warum Schutzstreifen statt Radwege? Der Gesetzgeber in Berlin sieht das Radfahren auf der Straße als Regelfall („Radverkehrs-Novelle“) an. Aufgrund schmaler Bürgersteige steht in vielen Straßen nach Vorschriftenlage nicht genügend Breite für einen Radweg zur Verfügung.

Machen Schutzstreifen den Radverkehr sicherer? Schutzstreifen stellen aufgrund der o.g. Randbedingungen nach Meinung unabhängiger Experten die einzige Möglichkeit dar, den Radverkehr etwas sicherer zu machen. Schutzstreifen steigern die Wahrnehmung des Radverkehrs. Sollte in Fachkreisen eine Meinungsänderung erfolgen oder sich die Situation in Bargteheide durch die Schutzstreifen verschlechtern, muss aus Sicht der Grünen über eine Entfernung und Alternativen nachgedacht werden.

Warum ist der Schutzstreifen nur einseitig aufgebracht? Existierende Vorschriften lassen eine beidseitige Anbringung aufgrund zu geringer Straßenbreiten nicht zu. Die einseitige Aufbringung ist keine Bargteheider Erfindung, sondern auf Anraten einer externen Fachberatungsfirma erfolgt. Die einseitige Anbringung ist in verschiedenen anderen Städten als praktikable Methode umgesetzt.

Darf ich den Schutzstreifen mit dem Rad in beide Fahrtrichtungen benutzen? Nein! Stadteinwärts radeln Sie am (durch Schutzstreifen zusätzlich markierten) rechten Fahrbahnrand, stadtauswärts radeln Sie auch am rechten Fahrbahnrand.

Darf ich dort, wo kein Schutzstreifen vorhanden ist, auf dem Gehweg radeln? Nein! Auch dort, wo kein Schutzstreifen vorhanden ist, müssen Sie auf der Straße radeln. Ausnahmen: Vorhandensein benutzungspflichtiger Radwege (z.B. Hamburger Straße) oder zur Benutzung freie Radwege (z.B. Radhausstraße). Weiterhin gelten natürlich auch die Ausnahmen für radfahrende Kinder.

Gibt der Schutzstreifen den von Autos einzuhaltenden Sicherheitsabstand an? Nein! Autos müssen beim Überholen von Radfahrern einen seitlichen Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten.

Darf der Schutzstreifen von Autos überfahren werden? Im Bedarfsfall ja. Wenn keine Radler in der Nähe sind und gefährdet oder behindert werden.

Dürfen Autos auf dem Schutzstreifen parken? Nein, Parken ist nicht zulässig!

Warum ist die tatsächliche Situation für Radler von Gemeinde zu Gemeinde teilweise stark unterschiedlich? Neben den einzuhaltenden Vorschriften gibt es beim Radverkehr für die detaillierte Ausgestaltung anscheinend viel Ermessensspielraum, der auf kommunaler Ebene zu unterschiedlichen Lösungen führt. Leider gibt es auf Europa-, Bundes- und Länderebene bislang nur unzureichende Anstrengungen den Radverkehr einheitlich zu gestalten.

Wären vernünftig angelegte Radwege neben den Straßen nicht die beste Lösung? Ja. Wir Grüne sehen das so. Zur Umsetzung wäre natürlich ausreichender Platz im Straßenraum erforderlich. Ohne Platzeinschränkung für fahrende und parkende PKW wird das nicht realisierbar sein. Wir Grüne diskutieren das. Für andere Parteien scheint dies aber indiskutabel zu sein.

Dass zum Thema Schutzstreifen so viele Fragen gestellt werden, zeigt zwei Aspekte:

1. Für viele Radler ist korrektes Verhalten aufgrund unklarer Vorschriften und Situationen vor Ort oft sehr schwierig.

2. Es fehlt an umfassender Information und Aufklärung.

Die vorstehenden Informationen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

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